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AGB's

1. Allgemeines

Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er den Mietgegenstand in ordnungsgemäßen Zustand übernommen hat. Bei Übernahme des Mietgegenstandes ist eine Kopie des Personalausweises oder des Führerscheins  bei der Guth & Kreft GbR zu hinterlegen.

2. Haftung/ Nutzung

Nach Auslieferung des Mietgegenstandes hat der Mieter diesen auf etwaige Mängel hin zu überprüfen. Werden dem Mieter offensichtliche Mängel am Mietgegenstand bekannt, muss er dies unverzüglich der Guth & Kreft GbR mündlich und schriftlich mitzuteilen. Der Mietgegenstand ist im Rahmen des vertraglich festgehaltenen Verwendungszweckes schonend zu behandeln. Der Mietgegenstand ist weiterhin frei von Aufklebern, Farbe, Reißzwecken und ähnlichen zu halten. Für Untergang, Abhandenkommen, Verlust und Beschädigung des Mietgegenstandes sowie für unmittelbare Schäden, die dem Mieter oder andere Personen durch den Gebrauch des Mietgegenstandes entstehen, haftet der Mieter der Guth & Kreft GbR gegenüber, auch ohne Eigenverschulden. Übernimmt der Mieter den Mietgegenstand an einem anderen als dem vereinbarten, Aufstellort, so haftet dieser ab Übernahme des Mietgegenstandes bis zu dessen Rückgabe, auch für Transportschäden.

3. Mietgegenstände

Der Mietgegenstand wird dem Mieter in der jeweilig beschriebenen Ausführung für die vereinbarte Dauer für eine gegenstandstypische Nutzung überlassen. Eine andere Nutzung stellt eine vertragswidrige Nutzung dar.

Für die missbräuchliche Nutzung der Mietgegenstände haftet ausschließlich der Mieter gegenüber der Guth & Kreft GbR. Sollten die Mietgegenstände durch falsches Beladen des Anhängers von Seiten des Mieters darauf zurückführende Schäden aufweisen, so hat der Mieter der Guth & Kreft GbR die Wertminderung zu erstatten. Gegen in Rechnung gestellte Dienstleistungen und Schäden kann binnen 7 Tagen schriftlich Einspruch erhoben werden andernfalls gilt die Forderung als anerkannt.

4. Zahlungsbedingungen

Die Kaution ist bei Vertragsabschluss fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Rückgabe des Mietgegenstandes.

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

Zahlungsziel: innerhalb 14 Tagen ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung.

Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Dienstleistungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt.

5. Stornierung

Wird vom Kunden eine Ware oder Dienstleistung der Guth & Kreft GbR in Auftrag gegeben und danach storniert, ist die Guth & Kreft GbR berechtigt die angefallenen Kosten voll in Rechnung zu stellen.

Die Guth & Kreft GbR berechnet eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % der anfallenden Kosten.

Nur für Anhänger:

6. Auslandsfahrten

Fahrten ins europäische Ausland müssen vor Antritt der Fahrt oder schon bei Abschluss dieses Mietvertrages ausdrücklich der Guth & Kreft GbR gemeldet werden. Bei Verletzung dieser Verpflichtung durch den Mieter haftet er der Guth & Kreft GbR für sämtliche daraus sich evtl. ergebenden Schäden, insbesondere für den Mietausfall.

7. Besondere Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger schonend zu behandeln und alle für die Benutzung eines Anhängers bestehenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten. Der Mieter darf den Anhänger durch den im Mietvertrag genannten Fahrer oder durch einen angestellten Berufsfahrer ziehen lassen. Er muss sich vorher von dessen Fahrtüchtigkeit und von der Tatsache des Vorhandenseins einer ordnungsgemäßen, ausgestellten und gültigen Fahrerlaubnis des Dritten, welche mindestens ein Jahr alt sein muss, überzeugen. Zur Sorgfaltspflicht des Mieters gehört insbesondere die ständige Überwachung der Verkehrssicherheit. Eine Belastung des Anhängers über das gesetzliche zulässige Maß hinaus ist unzulässig. Der Mieter hat den Anhänger sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern. Verstößt der Mieter gegen diese Bedingung, so hat er im Falle eines Diebstahles der Guth & Kreft GbR vollen Schadenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Anhängers zuzüglich Mietausfall zu leisten.

8. Mietdauer und Rückgabe

Der Mieter verpflichtet sich den Anhänger in dem von ihm übernommen Zustand am vereinbarten Tag während der üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben. Wird der Rückgabetermin um mehr als eine Stunde überschritten, ist die Guth & Kreft GbR zu benachrichtigen, außerdem ist der Mieter zur Zahlung einer Tagesmiete verpflichtet. Nach 2 Tagen ohne Benachrichtigung erfolgt Anzeige wegen Unterschlagung. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Anhängers sowie der Fahrzeugpapiere verpflichtet den Mieter zum Ersatz des der Guth & Kreft GbR hieraus entstehenden Schadens und zur Zahlung der vereinbarten Tagesmiete.

9. Auftreten von Schäden

Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Reparatur sofort telefonisch die Weisungen der Guth & Kreft GbR einzuholen. Andernfalls trägt der Mieter die hierfür anfallenden Kosten und haftet für jeden Schaden, den die Guth & Kreft GbR durch Nichtbeachtung dieser Vertragsbestimmung erleidet. Beschädigte Teile sind aufzuheben und der Guth & Kreft GbR bei Rückgabe des Anhängers vorzulegen.

10. Umfang der Haftung des Mieters

Der Mieter haftet grundsätzlich der Guth & Kreft GbR bei Eintritt von Schäden am Anhänger in voller Höhe für den der Guth & Kreft GbR entstanden unmittelbaren und mittelbaren Schaden. Der Mieter haftet für Reparaturkosten im Schadensfall. Darüber hinaus haftet er in voller Höhe für Abschleppkosten, Sachverständigen Gebühren, Wertminderung und Mietausfälle. Die Anhänger sind haftpflichtversichert. Der Mieter ist für die Einhaltung der Anhängelast seines Fahrzeugs allein verantwortlich. Haftung der Guth & Kreft GbR ist ausgeschlossen, auch für Folgeschäden am Fahrzeug des Mieters.

11. Besondere Pflichten des Mieters bzw. Fahrers bei Unfall

Zur Ermittlung der Unfalltatsache ist stets die Polizei hinzu zu ziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wird, auch dann, wenn ein anderer Unfallbeteiligter vorhanden ist. Bei Beschädigung des Anhängers, insbesondere durch Verkehrsunfälle, sind der Mieter oder dessen Fahrer verpflichtet Name, Vorname und Anschrift aller Unfallbeteiligten und Zeugen  fern Zeit, Ort, Straße sowie die polizeilichen Kennzeichen der Unfallbeteiligten Fahrzeuge festzuhalten. Erklärungen zu Schuldfrage dürfen anderen Unfallbeteiligten gegen über nicht gemacht werden. Die Guth & Kreft GbR ist sofort telefonisch zu benachrichtigen und anschließend ist der Guth & Kreft GbR eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung über den Unfallverlauf zu geben. Handelt der Mieter oder dessen Fahrer dieser Vorschrift zuwider, so haftet der Mieter der Guth & Kreft GbR.

12. Besondere Vereinbarungen

Etwaige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

13.Gerichtstand und Erfüllungsort

Gerichtstand und Erfüllungsort sind für beide Teile Friedberg (Hessen).